Mit ihrem technischen Geistesblitz, in einen „Identifikanden einen speziellen integrierten Kreis einzubauen“, machten Ende der 1960er-Jahre die deutschen Erfinder Jürgen Dethloff, ein Rundfunk-Mechanikermeister, und Helmut Gröttrup, ein Ingenieur, von sich reden.
Sie meldeten ihre Idee 1968 zunächst in Österreich und 1969 in Deutschland als Patent an. Aus dem „Identifkanden“ wurde die heute vielseitig eingesetzte Chipkarte – wir tragen sie täglich bei uns, z. B. in Form der SIM-Karten in unseren Smartphones oder in unseren Krankenversichertenkarten. Ihr Hauptbestandteil ist ein integrierter Schaltkreis, der das Anwendungsgebiet des kleinen technischen Wunders in sich birgt. Den Chip kann man meist von außen nicht sehen, denn ihn umgibt das Chipkartenmodul, zu dem die typischen Goldkontakte gehören. Das Modul, mit dem Chip darin, wird in eine Karte eingesetzt. Einfache Chipkarten verfügen nur über einen Speicher zum Auslesen oder Beschreiben. Darüber hinaus kursieren komplexere Chipkarten mit mehreren Speichertechnologien in einer Karte – dies sind Hybridkarten, die einen kontaktbehafteten und einen kontaktlosen Chip oder auch einen Magnetstreifen mit RFID-Chip aufweisen können. Je nach eingebautem Chip sind die Daten des Nutzers dank PIN oder Passwort vor dem Auslesen oder der Manipulation durch Dritte sicher.
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